Brandschutzkonzept nach Landesbauordnung

Sie suchen einen Sachverständigen, der berechtigt ist, ein Brandschutzkonzept zu erstellen? Und gleichzeitig einen zentralen Ansprechpartner, der Ihnen den Rücken freihält und sich zuverlässig um alles kümmert? Von der detaillierten Planung Ihres betrieblichen Brandschutzes, über die rechtssichere Montage entsprechender Geräte und Brandschutzanlagen bis hin zur turnusmäßigen Wartung? Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand.

Profitieren Sie von unserem starken Netzwerk

In unserem gut verzahnten Netzwerk arbeiten wir unter anderen eng mit staatlich anerkannten Sachverständigen für die Brandschutz-Prüfung zusammen.

Ihre Vorteile:

  • Fachkompetenz
    Sie klären alle Fragen in Sachen Brandschutz mit nur einem zentralen Ansprechpartner.
  • Zeitersparnis
    Wir koordinieren die Termine und sorgen für die fristgerechte Abwicklung.
  • Transparenz
    Sie erhalten ein Angebot über alle Leistungen des betrieblichen Brandschutzes sowie eine übersichtliche Rechnung. 

Ist ein Brandschutzkonzept Pflicht?

Ob Sie ein Brandschutzkonzept benötigen oder nicht ist unter anderem davon abhängig, in welchem Bundesland Sie ansässig sind. Denn Brandschutz ist in Deutschland Ländersache.

Auf jeden Fall benötigen Sie zwingend ein Brandschutzkonzept, wenn

  • es sich bei Ihrem Bauvorhaben um einen großen Sonderbau handelt
  • ein erhöhtes Gefährdungspotenzial besteht
  • die Baulichkeit Ihres Betriebs oder Versicherungsauflagen dies erfordern
  • oder Sie Verzögerungen beim Baufreigabeverfahren vermeiden wollen

Zu den sogenannten großen Sonderbauten zählen unter anderem:

  • Kindergärten und Kindertagesstätten
  • Alten- und Pflegeheime
  • Tiefgaragen und Parkplätze
  • Industriebau und Werkhalle
  • Bauten von Hotel- und Gastronomie

Die geltenden Gesetze und Verordnungen über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung) in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen finden Sie hier:

»Landesbauordnung NRW (BauO NRW) § 50 Sonderbauten
»Niedersächsische Bauordnung (NBauO) § 51 Sonderbauten

Aber auch bei einer Nutzungsänderung fordern die Behörden neben der Baugenehmigung häufig ein Brandschutzkonzept. Gerade von Industrie- und Handwerksbetrieben. Das Konzept enthält alle wirksame Maßnahmen aus vorbeugend baulichem, anlagentechnischem, betrieblichem und abwehrendem Brandschutz.

Fazit
Ein Brandschutzkonzept ist nicht immer Pflicht, aber in jedem Fall sinnvoll. Denn der Schutz Ihres Betriebs und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter sollte immer an erster Stelle stehen.

Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern ausführlich.